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   OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 OB 126/07   

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https://dejure.org/2007,13558
OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 OB 126/07 (https://dejure.org/2007,13558)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.03.2007 - 5 OB 126/07 (https://dejure.org/2007,13558)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. März 2007 - 5 OB 126/07 (https://dejure.org/2007,13558)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren - kein Vorverfahren im Konkurrentenstreit niedersächsischer Beamter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 192 Abs. 4 S. 1 NBG,NI ; § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO; § 40 NLVO
    Erfordernis der Durchführung eines Vorverfahrens in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten wegen einer Auswahlentscheidung; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Verfahren über den Widerspruch eines Beamten gegen die Auswahl eines anderen ...

  • Judicialis

    NBG § 192 Abs. 4 S. 1; ; NBG § 192 Abs. 4 S. 2; ; Nds. AG VwGO § 8a Abs. 3 S. 1 Nr 1; ; VwGO § 146 Abs. 3; ; VwGO § 162 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Vorverfahren in Konkurrentenstreitigkeiten niedersächsischer Beamter - Auswahlgespräch, Konkurrentenstreitigkeit, Vorverfahren, Widerspruchsverfahren, Zuziehung eines Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis der Durchführung eines Vorverfahrens in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten wegen einer Auswahlentscheidung; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Verfahren über den Widerspruch eines Beamten gegen die Auswahl eines anderen ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 OB 126/07
    Die Gesetzesmaterialien zu dem Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen, durch dessen Artikel 4 die Regelung des § 192 Abs. 4 NBG in das Niedersächsische Beamtengesetz eingefügt wurde (Nds. GVBl. 2004, 394 [395 f.]), ergeben vielmehr Folgendes: Berufsbezogene Prüfungen im Sinne des § 192 Abs. 4 Satz 2 NBG (und des § 8a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Nds. AG VwGO) sind nur berufsbezogene Prüfungen, namentlich Laufbahnprüfungen ([Regierungs-] Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen, LT-Drs. 15/1121, S. 23, Zu Art. 4, Zu Nr. 4, und S. 21, Zu § 8a Nds. AG VwGO, Zu Abs. 3), bei denen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 17.4. 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34 [45 ff.]) im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG ein Vorverfahren stattfinden muss (Schriftlicher Bericht zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung [LT-Drs. 15/1121] und zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und für Sport [LT-Drs. 15/1360], in: LT-Drs. 15/2166, S. 8, Zu Art. 4, Zu Nr. 4 [§ 192], Zu Buchst. e, Zu Abs. 4, und S. 5, Zu Abs. 3, Zu Satz 1 Nr. 1).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 OB 126/07
    Dienstliche Beurteilungen im Sinne des § 192 Abs. 4 Satz 2 NBG sind nur förmliche Beurteilungen nach dem einschlägigen Laufbahnrecht (hier: § 40 NLVO), weil der Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 29.5.2002 - 2 BvR 723/99 -, DVBl. 2002, 1203 [1204] unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245 [251 f.]) zu solchen Beurteilungen entnommen hat, dass "mit gewisser Wahrscheinlichkeit" auch in diesem Bereich die Durchführung eines verwaltungsbehördlichen Vorverfahrens verfassungsrechtlich geboten sei (Schriftlicher Bericht, a. a. O., S. 8, Zu Art. 4, Zu Nr. 4 [§ 192], Zu Buchst. e, Zu Abs. 4).
  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 OB 126/07
    Dienstliche Beurteilungen im Sinne des § 192 Abs. 4 Satz 2 NBG sind nur förmliche Beurteilungen nach dem einschlägigen Laufbahnrecht (hier: § 40 NLVO), weil der Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 29.5.2002 - 2 BvR 723/99 -, DVBl. 2002, 1203 [1204] unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245 [251 f.]) zu solchen Beurteilungen entnommen hat, dass "mit gewisser Wahrscheinlichkeit" auch in diesem Bereich die Durchführung eines verwaltungsbehördlichen Vorverfahrens verfassungsrechtlich geboten sei (Schriftlicher Bericht, a. a. O., S. 8, Zu Art. 4, Zu Nr. 4 [§ 192], Zu Buchst. e, Zu Abs. 4).
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06

    Eignungsprognose und Auswahlgespräche als Kriterien für eine Stellenbesetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 OB 126/07
    Insbesondere haben sie einen geringeren Aussagewert als derartige Beurteilungen, weil sie lediglich das Ergebnis einer Momentaufnahme sind, die als solche nur einen eingeschränkten Ausschnitt des entscheidungserheblichen Sachverhalts erfassen kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 ME 143/07

    Grundsätzlicher Mangel hinsichtlich des Vorliegens eines Anordnungsgrundes zur

    Zumal dieser Antrag und die Beschwerdebegründungsschrift anwaltlich formuliert sind, bleibt unklar, ob sich die Antragstellerin für den zweiten Rechtszug die Interpretation ihres Antragsbegehrens durch das Verwaltungsgericht zu Eigen macht, oder aber gerade deshalb auf die ursprünglichen Formulierung ihrer Antragstellung Bezug nimmt, weil sie weiterhin in Abrede stellt, dass gemäß § 192 Abs. 4 NBG ein Widerspruch gegen die Auswahlentscheidung unzulässig ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 2.3. 2007 - 5 OB 126/07 -, NordÖR 2007, 180) und daher ein am Wortlaut ihres Antrags haftendes Verständnis ihres Rechtschutzzieles wünscht.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08

    Nachträgliche Änderung einer bereits vor Jahren bekannt gegebenen Beurteilung

    Zwar hat die Antragstellerin der unrichtigen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 2.3. 2007 - 5 OB 126/07 -, Nds. RRpfl. 2007, 193 = NordÖR 2007, 180, zitiert nach der Rechtsprechnungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides vom 31. Juli 2007 folgend zur Hauptsache noch keine Klage erhoben.
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